Fri­sches Le­ben für un­se­re Städ­te

Kolumne

Publikationsdatum
07-04-2016
Revision
07-04-2016

Wann hat man in Schweizer Städten damit aufgehört, an Sonnentagen Wäsche zum Trocknen vors Fenster zu hängen? Das frage ich mich, wann immer ich durch Strassen in Lissabon, Neapel oder Genua spaziere. Dort gehören bunte Textilien zum Stadtbild, und in Portugal sind die Aufhängevorrichtungen sogar integral gestalteter Bestandteil der Fassaden.

In der Schweiz braucht, wer am Fenstersims eine Installation anbringen will, eine Bewilligung vom Hausbesitzer. Aber da es als unordentlich gilt, seine frisch gewaschenen Bett­laken, Strümpfe und Hosen vors Fenster zu hängen, wird es wohl nur wenige solche Anfragen geben, und ob sie bewilligt würden, ist fraglich. Nicht überall sieht man das so: Im US-Westküstenstaat Kalifornien hat der Gouverneur kürzlich ein Gesetz unterzeichnet, das Hausbe­sitzern das Recht abspricht, Wäscheleinen und Aufhängevorrichtungen zu verbieten. Kalifornien folgt sechs anderen US-Staaten. 

Ich finde, auch bei uns sollte man die Frage überdenken. Die Leine vor dem Fenster spart den Gang in den Trockenraum und die Energie für den Tumbler. Ausserdem beleben die daran aufgehängten Wäschestücke das Strassenbild ganz selbst­ver­ständ­lich – so liesse sich auf die eine oder andere hässliche Fas­saden­­gestaltung gern verzichten.

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