Ent­sor­gungs­kon­zept wird Pflicht

Ab 2016 verlangt die revidierte Technische Verordnung über Abfälle ein Entsorgungskonzept für Baustellen sowie die Verwertung von mineralischen Bauabfällen.

Publikationsdatum
17-12-2015
Revision
17-12-2015

Der Bundesrat hat die fast fünfjährigen Diskussionen über die Abfallentsorgung beendet und die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) per 2016 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind bereits an der Neubenennung erkenntlich: Die «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA) räumt der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert als bisher ein (vgl. TEC21 25/2015, «Die Zutaten im Gebäude» und «Zur freien Verwertung»).

Die «Abfallverordnung» verlangt erstmals ein Konzept zur Entsorgung von Bauabfällen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens haben nun alle Kantone Bauherrschaften zu verpflichten, Bauabfälle nach stofflichen Kategorien zu trennen sowie problematische Stoffe wie Asbest, PCB und PAK vorgängig zu ermitteln. Weiter soll die Verwertung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial gefördert werden; eine Ablagerung erhält nun geringere Priorität. Betonabbruch ist möglichst vollständig als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen oder als Baustoff auf Deponien weiter zu verwerten.

Ebenfalls neu eingeführt wird die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl. Entgegen den ursprünglichen Absichten des Bundes wurde dafür aber die Übergangsfrist von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. In der Vernehmlassung hatte eine Mehrheit der Stellungnahmen diese Fristverlängerung verlangt.

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