Ein biss­chen Lie­be

Kolumne

Publikationsdatum
13-02-2014
Revision
08-10-2015

«Kiss and Rail», verkündet ein Schild vor dem Bahnhof. Sofort schiessen mir Fragen über Fragen durch den Kopf. 

Wer küsst hier wen? Wer darf, wer muss wen küssen? Je nach Mitfahrer eine nicht ganz unerhebliche Frage. Besteht Kusspflicht, wenn man nur kurz halten will? Wer ahndet ein allfälliges Versäumnis   Wie lange darf geküsst werden? Was kosten Küsse in Überlänge  Wie ist diese Anweisung beim Abholen einer Person zu verstehen 

Und überhaupt: Auf dem Schild ist gar kein Kuss zu sehen. Aus der reinen Signaletik wird der Kurzparker nicht schlau. Aber ein Kussmund wäre auch nicht besser. Seit die Zürcher Verrichtungsboxen stehen, könnte die Kombination von Halten und Küssen auf einem Verkehrszeichen zu peinlichen Missverständnissen führen.

Brauchen wir ein solches Schild wirklich? Hätte es ein einfaches Kurzparken nicht getan? Dann wäre klar, dass es primär gar nicht ums Küssen geht – wer länger als drei Minuten hält, warum auch immer, der zahlt. Trotz all dieser Fragen hat mich das Zeichen zum Träumen gebracht. Endlich ein bisschen Liebe im drögen Schilderwald. 

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