Die An­ti-Scher­ben-Richt­li­nie

Transparente Flächen innen und aussen am Gebäude sind beliebt. Damit die Glasarchitektur aber nicht zum Sicherheitsrisiko wird, haben Fachverbände die Vorgaben aktualisiert.

Publikationsdatum
22-03-2018
Revision
25-03-2018

An der Gebäudehülle oder in Innenräumen wird Glas gern eingesetzt. Das an sich fragile Material dient ebenso dem Schutz wie der Belichtung, der Trennung, der Gestaltung und neuerdings der Energieproduktion. Mit jeder zusätzlichen Anwendung erhöht sich die Gefahr, dass ein gläsernes Bauteil zerbrechen und für Gebäudenutzer gefährlich werden kann.

Je komplexer die Ansprüche, desto riskanter werden die An­wendungsfälle. Folgerichtig werden nun die Vorgaben für einen sicheren Einsatz von Glas diesem Stand angepasst. Seit 2018 ist die Richtlinie «Sicherheit mit Glas – Anforderung an Glasbauteile» aktualisiert. Das für den Inhalt verantwortliche Schweizerische Institut für Glas am Bau (SIGAB) hat dies zusammen mit den Fach- und Branchenverbänden des Fenster- und Fassadenbaus sowie mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu erarbeitet. Die Richtlinie ersetzt die bisherige ­SIGAB-Dokumentation aus dem Jahr 1999 und gilt für das gesamte Anwendungsspektrum von Glas am Bau.

Heikle Einbausituationen

Die wesentlichste Änderung betrifft die 1-Meter-Regel für begehbare Geschoss- oder Nutzflächen: Flächen, die unterhalb dieser Mindesthöhe ganz oder teilweise festverglast sind, müssen mit Sicherheitsgläsern ausgestattet werden.  Als weitere heikle Aspekte in der Planungsphase und bei Einbausituationen gelten Glaswahl, Konstruktion, Statik, Böden mit rutschfestem Glasbelag sowie das Kennzeichnen von Glastüren und verglasten Innenwänden. Aufgelistet sind über 20 Sicherheits­anforderungen, die anwendungsbezogen in öffentlichen Bauten und privaten Wohn- und Büroräumlichkeiten zu berücksichtigen sind. Zudem enthält die neue Sigab-Richtlinie 002 Vorgaben für spezifische Glasprodukte, wie zum Beispiel die Mittelscheibe beim Dreifach-Isolierglas.
 

Im Nachgang haben uns Rückmeldungen erreicht, die bemängeln, wie missverständlich solche Richtlinien sind. Die Reaktionen finden Sie hier.

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