Der SIA zur An­nah­me des neu­en Raum­pla­nungs­ge­set­zes

Nach dem Ja zum Raumplanungsgesetz sind nun Behörden und Planungsfachleute gleichermassen gefordert. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) ist bestrebt, seinen Beitrag zu einer hochwertigen räumlichen Entwicklung zu leisten.

Publikationsdatum
04-03-2013
Revision
01-09-2015

Das Ja zum Raumplanungsgesetz macht eines deutlich: Die Schweizer Bevölkerung will, dass sich die Städte und Dörfer weiter entwickeln können, ohne dass dadurch intakte Landschaftsräume verschandelt werden, schreibt der SIA in einer Mitteilung vom 4. März 2013. Als massgebender Berufsverband der Schweizer Planer im Bereich Bau und Umwelt ist der SIA davon überzeugt, dass die Revision griffige Massnahmen zur Einschränkung einer unkoordinierten Siedlungsentwicklung in die Landschaft schafft, gleichzeitig aber auch die notwendigen Handlungsspielräume für zukünftige bauliche und wirtschaftliche Entwicklungen gewährleistet. Mit dem Gesetz alleine ist aber noch kein Quadratmeter Landschaft erhalten und sind noch keine wohnlichen Siedlungen gebaut. Die grosse Herausforderung für Planer sowie Behörden ist es laut dem SIA, Wege aufzuzeigen, wie der Lebensraum dichter bebaut und genutzt werden kann, ohne dass dessen Qualitäten und Schönheiten verloren gehen. Die Diskussionen während des Abstimmungskampfs haben einige Aspekte dieser Herausforderung deutlich gemacht:

Die «richtige Grösse» der Bauzonen muss sorgfältig ermittelt und ausgehandelt werden. Bund, Kantone und Gemeinden sind gefordert, hierfür klare und praxistaugliche Richtlinien auszuarbeiten. Die vom Gesetz geforderte «Siedlungsentwicklung nach innen» ist eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren und in Abwägung ihrer unterschiedlichen Interessen muss es gelingen, die bauliche Dichte zu erhöhen und dabei gleichzeitig die wohnlichen Qualitäten zu erhalten. Damit gute Planungen entstehen und umgesetzt werden können, braucht es eine sorgfältige Information und kluge Beratung der Bevölkerung, Bauherrschaften und Gemeinden. Die Aufgabe aller an der Entwicklung des Bauwerks Schweiz beteiligten Fachleute ist es, diese zu gewährleisten.

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